Probiotika im Futtermittel sind stärker reguliert als in der Nahrungsergänzung: Für jede Tierart darf nur eingesetzt werden, was dafür zugelassen ist. Wer ein Ergänzungsfuttermittel auf den Markt bringen will, braucht deshalb zuerst einen Fertiger mit der passenden Registrierung und einen Stamm mit der passenden Zulassung. Lactopia ist zugelassener Futtermittelhersteller mit der Registriernummer DE SL 100009 und fertigt probiotische Ergänzungsfuttermittel für Heimtiere und die Aquakultur — als Rohstoff, als Blend oder als verkaufsfertiges Produkt unter Ihrem Label.
Zwei Zielgruppen, zwei Anforderungsprofile
Die regulatorischen und technischen Anforderungen unterscheiden sich deutlich zwischen Heimtier und Aquakultur. Das betrifft die zugelassenen Stämme, die Dosierung und die Darreichungsform.
| Zielgruppe | Tierarten | Typische Anforderung |
|---|---|---|
| Heimtier | Hunde, Katzen, Vögel, Nagetiere, Pferde | Kleine Gebinde, exakte Dosierung, akzeptierte Darreichungsform; für Hunde und Katzen stehen mehrere EU-zugelassene Stämme zur Verfügung (siehe Stamm-Tabelle) |
| Aquakultur | Fischzucht | Stämme mit Eignung für wässrige Systeme; überwiegend Bulkware, Weiterverarbeitung beim Kunden |
Für beide Gruppen sind Rezepturentwicklung, Stammauswahl und Fertigung aus einer Hand möglich. Bestehende Rezepturen können übernommen werden.
Warum die Zulassung vor der Rezeptur kommt
Probiotische Kulturen gelten im Futtermittelrecht als Zusatzstoffe. Verwendet werden dürfen nur Zusatzstoffe, die nach der EU-Futtermittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassen sind — und die Zulassung gilt jeweils für bestimmte Tierarten und Verwendungszwecke, nicht pauschal. Ein Stamm, der für Hunde und Katzen zugelassen ist, ist damit nicht automatisch für Ferkel zugelassen.
EU-zugelassene Stämme für Hunde und Katzen
Für Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen stehen mehrere zugelassene Stämme zur Verfügung. Lactobacillus acidophilus CECT 4529 ist als Futtermittelzusatzstoff mit der Verordnung (EU) 2018/1558 unter der Zulassungsnummer 4b1715 zugelassen; nachprüfbar über EUR-Lex, CELEX 32018R1558, und das EU-Register für Futtermittelzusatzstoffe. Für Hunde kommt Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 (4b1850) hinzu, für Katzen DSM 32264 (4b1851). Bei allen dreien ist Lactopia zusätzlich Lizenznehmer des Stammherstellers und gibt sie deshalb ausschließlich im verkaufsfertigen Produkt ab.
Praxis-Hinweis: Klären Sie die Zulassungslage für Ihre Zieltierart, bevor Sie die Rezeptur festlegen. Das erspart die häufigste Korrekturschleife in Futtermittel-Projekten: eine fertige Rezeptur, deren Stamm für die geplante Tierart nicht eingesetzt werden darf.
Stämme, Hinterlegung und Einsatzbereich im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die Stämme aus dem Portfolio, die für den Veterinärbereich und die Aquakultur vorgesehen sind. Die Aktivität ist in koloniebildenden Einheiten pro Gramm Rohstoff angegeben. Die Spalte „Einsatzbereich“ nennt den Zulassungsumfang des jeweiligen Stamms nach EU-Register — nicht das Leistungsangebot von Lactopia.
| Stamm, Hinterlegung und EFSA-Zulassung | Aktivität | Einsatzbereich laut Zulassung |
|---|---|---|
| Lactobacillus acidophilus, CECT 4529 — EFSA 4b1715 | 3 × 1011 CFU/g | Katzen und Hunde; lizenziert — Abgabe nur im verkaufsfertigen Produkt |
| Enterococcus faecium, DSM 10663 / NCIMB 10415 — EFSA 4b1707 — Markenname: Oralin® | 3,5 × 1010 CFU/g | Aufzuchtkälber, Ferkel (säugend und entwöhnt), Masthühner, Masttruthühner, Katzen, Hunde |
| Enterococcus faecium, NCIMB 10415 — EFSA 4b1705 | 3,5 × 1010 CFU/g | Kälber, Katzen, Hunde; funktionelle Gruppe: Verbesserung der Darmtätigkeit |
| Limosilactobacillus reuteri, DSM 32203 — EFSA 4b1850 | 1 × 1011 CFU/g | Hunde; lizenziert — Abgabe nur im verkaufsfertigen Produkt |
| Limosilactobacillus reuteri, DSM 32264 — EFSA 4b1851 | 1 × 1011 CFU/g | Katzen; lizenziert — Abgabe nur im verkaufsfertigen Produkt |
| Bacillus subtilis, DSM 17299 — EFSA 4b1821 | 1,6 × 109 CFU/g | Mastgeflügel; nur als Bulkware |
| Bacillus subtilis / Bacillus licheniformis, DSM 5749 / DSM 5750 | 3,2 × 109 CFU/g | Veterinärbereich |
| Saccharomyces cerevisiae, MUCL 39885 — EFSA 4b1710 — Markenname: Biosprint® | 1,5 × 1010 CFU/g | alle Schweine (Suidae) außer Schweine für Reproduktionszwecke und abgesetzte Ferkel; alle Schweine für Reproduktionszwecke außer Sauen; Hunde; kleine Wiederkäuer für Mast und Milcherzeugung |
| Bacillus licheniformis | 5 × 1011 CFU/g | Aquakultur, Boden, Industrie; nur als Bulkware, ab 1 kg |
| Pediococcus acidilactici, CNCM I-4622 — EFSA 4d1712 | 1 × 1011 CFU/g | alle Mast- und Zuchtschweine außer Sauen sowie Vögel; alle Fischarten und Crustaceen; nur als Bulkware, ab 1 kg |
Zulassung und Lizenz sind zwei verschiedene Dinge
Die EFSA-Zulassung regelt, für welche Tierart ein Stamm als Futtermittelzusatzstoff eingesetzt werden darf; sie ist über das EU-Register für Futtermittelzusatzstoffe unter der jeweiligen Kennung nachprüfbar. Davon zu unterscheiden ist die Lizenz des Stammherstellers: sie gibt Lactopia das Recht, den Stamm in eigenen Produkten zu verarbeiten. Lizenziert sind drei Stämme — Lactobacillus acidophilus CECT 4529, Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 und Limosilactobacillus reuteri DSM 32264. Für diese drei gilt: die Abgabe erfolgt ausschließlich im verkaufsfertigen Produkt, ein Verkauf als Rohstoff ist nicht möglich.
Über die Veterinär-Stämme hinaus umfasst das Portfolio mehr als 40 probiotische Stämme; einzelne Kulturen aus dem Humanbereich sind auch für Molkerei- und Fermentationsanwendungen einsetzbar.
Von der Bulkware bis zum verkaufsfertigen Gebinde
Welche Darreichungsform sinnvoll ist, hängt an Tierart und Anwendung: Heimtierhalter dosieren Tropfen oder Pulver aus einem kleinen Gebinde, für die Aquakultur wird überwiegend Bulkware weiterverarbeitet. VE steht für Verpackungseinheit, also das einzelne verkaufsfertige Gebinde.
| Lieferform | Mindestmenge | Anwendung und Hinweis |
|---|---|---|
| Rohstoff, einzelner Stamm | ab 100 g, sonst 1, 5 oder 10 kg | Sie mischen und verpacken selbst; Lieferung mit spezifizierter Aktivität in CFU/g. Nicht möglich bei den drei lizenzierten Stämmen (CECT 4529, DSM 32203, DSM 32264) |
| Blend oder Bulkware | gem. ihrem Bedarf, meist schon ab 5 kg | Mischung mehrerer Kulturen; Abfüllung bei Ihnen oder bei Dritten. Die drei lizenzierten Stämme sind ausgenommen |
| Pulver in Dose | ab 1.000 Dosen | Kunststoff- oder Glasdosen, 50 ml bis 1.000 ml; gängig für Heimtierprodukte |
| Pulver im Sachet | ab 1.000 Faltschachteln (i.d.R. 30.000 Sachets) | Alu-Sachet mit Dampfsperre, 2 g bis 1.000 g; für Einzeldosierung |
| Tropfen | ab 1.000 VE | Glas- oder Kunststofffläschchen, 10 ml bis 100 ml; besonders für Heimtiere |
Probiotische Kulturen sind empfindlich gegen Feuchte, Wärme und mechanische Belastung. Gefertigt wird deshalb in gekühlten und stark entfeuchteten Produktionsräumen auf schonenden Mischanlagen; verpackt wird mit Dampfsperre, etwa als Induktions-Sealing oder Alu-Sachet.
Klare Rollenverteilung im Futtermittel-Projekt
Im Futtermittelrecht ist die Verantwortung geteilt. Damit im Projekt niemand auf Annahmen baut, hier die Aufteilung im Klartext.
Wichtige Abgrenzung: Lactopia fertigt Ergänzungsfuttermittel ausschließlich für Unternehmen ab Mindestbestellmenge.
Für eine belastbare Einschätzung genügen vier Angaben: Zieltierart, gewünschte Darreichungsform, geplante Menge und — falls vorhanden — die bestehende Rezeptur oder Spezifikation.
Sprechen Sie mit uns über Stammauswahl, Zulassungslage und Mengen. Martin Monzel, Lactopia GmbH — info@lactopia.de, Telefon +49 681 983 3150.
Lactobacillus acidophilus CECT 4529 ist als Futtermittelzusatzstoff mit der Verordnung (EU) 2018/1558 unter der Zulassungsnummer 4b1715 zugelassen; die Aktivität liegt bei 3 × 10¹¹ CFU/g. Für Hunde und Katzen sind außerdem Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 (4b1850) und DSM 32264 (4b1851) zugelassen. Nachprüfbar ist das über EUR-Lex, CELEX 32018R1558, sowie das EU-Register für Futtermittelzusatzstoffe. Bei diesen drei Stämmen ist Lactopia zusätzlich Lizenznehmer des Stammherstellers — das ist die Erlaubnis, den Stamm in eigenen Produkten zu verarbeiten, und nicht mit der Zulassung zu verwechseln.
Für den Veterinärbereich stehen unter anderem Lactobacillus acidophilus CECT 4529 (Zulassung 4b1715) und Enterococcus faecium DSM 10663 beziehungsweise NCIMB 10415 (4b1707) für Hunde und Katzen zur Verfügung, außerdem Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 für Hunde (4b1850) und DSM 32264 für Katzen (4b1851), Bacillus subtilis DSM 17299 für Mastgeflügel (4b1821), die Kombination Bacillus subtilis und Bacillus licheniformis DSM 5749 und DSM 5750 sowie Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 (4b1710) für Schweine, Hunde und kleine Wiederkäuer. Für die Aquakultur kommen Bacillus licheniformis und Pediococcus acidilactici CNCM I-4622 (4d1712) infrage. Maßgeblich ist immer der Zulassungsumfang des einzelnen Stamms; die Übersicht im Abschnitt „Stämme“ nennt ihn je Zeile.
Für Hunde, Katzen, Vögel, Nagetiere und Pferde im Heimtierbereich sowie für die Fischzucht. Welche Stämme jeweils eingesetzt werden dürfen, hängt an der Zulassung für die konkrete Tierart.
Nein. Nach der EU-Futtermittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird ein Zusatzstoff jeweils für bestimmte Tierarten und Verwendungszwecke zugelassen. Ein für Hunde und Katzen zugelassener Stamm darf deshalb nicht automatisch bei Ferkeln oder Milchkühen eingesetzt werden. Die Zulassungslage sollte vor der Rezeptur geklärt werden.
Als Pulver in Dose ab 1.000 Dosen, als Pulver im Sachet ab 1.000 Faltschachteln, was in der Regel 30.000 Sachets entspricht, und als Tropfen ab 1.000 Verpackungseinheiten. Alternativ liefert Lactopia den Stamm als Rohstoff ab 100 g oder als Blend beziehungsweise Bulkware nach Bedarf, meist ab 5 kg, zur Weiterverarbeitung. Ausgenommen sind die drei lizenzierten Stämme Lactobacillus acidophilus CECT 4529, Limosilactobacillus reuteri DSM 32203 und DSM 32264: sie dürfen nur im verkaufsfertigen Produkt abgegeben werden, nicht als Rohstoff oder Bulkware.
Ja. Bestehende Rezepturen und Spezifikationen können in die Lohnfertigung übernommen werden. Geprüft werden die Verträglichkeit der Bestandteile, die Eignung der Verpackung, die erreichbare Mindestmenge und ob die enthaltenen Stämme für die Zieltierart einsetzbar sind.
Gefertigt wird in gekühlten und stark entfeuchteten Produktionsräumen auf schonenden Mischanlagen mit geringer mechanischer Belastung. Verpackt wird mit Dampfsperre, etwa als Induktions-Sealing oder hochwertiges Alu-Sachet. Zu jeder Charge liefert Lactopia die Spezifikation mit Stammidentität und Aktivität in CFU/g.
Die Verantwortung für Zulassungslage, Kennzeichnung, Deklaration und Werbeaussagen des Endprodukts liegt beim Inverkehrbringer, also bei Ihnen. Lactopia fertigt und liefert die Spezifikationen, die Sie dafür benötigen.
Nein. Die Lohnfertigung von Ergänzungsfuttermitteln richtet sich ausschließlich an Unternehmen ab Mindestbestellmenge.